Folplast

FOLPAST Spółka z o.o.

Allgemeine Bedingungen für Management von Mehrwegverpackungen Folplast Spółka z o.o. [GmbH]

Gültig seit 01.03.2022

1. Die vorliegenden allgemeinen Bedingungen für Management von Mehrwegverpackungen werden für alle zwischen dem Verkäufer und dem Käufer geschlossenen Verkaufsverträge von Waren, die in Mehrwegverpackungen bzw. auf Mehrwegpaletten (im Folgenden pauschal als „Verpackungen“ bezeichnet) angeliefert werden, angewendet.

2. Beim Empfang der gelieferten Waren in Verpackungen sollte der Käufer die Warenmenge, die Art und den physischen Zustand der Verpackungen auf die Übereinstimmung mit den im Lieferschein enthaltenen Angaben hin prüfen.

3. Sollten Unstimmigkeiten festgestellt werden, so ist für die vom Verkäufer organisierten Lieferungen ein vom Vertreter des Käufers und des Beförderers unterzeichneter Vermerk im Lieferschein zu machen. Darüber hinaus sollte der Käufer dem Verkäufer die festgestellten Unstimmigkeiten innerhalb von 7 (sieben) Tagen ab dem Empfangsdatum direkt an die E-Mail-Adresse zwrot.opakowan@folplast.com.pl melden.

4. Der Verkäufer teilt dem Käufer die Art der Prüfung der gemeldeten Abweichungen innerhalb von 7 (sieben) Tagen ab dem Zustellungsdatum mit.

5. Der Käufer ist verpflichtet die ihm zur Verfügung gestellten Verpackungen innerhalb von 60 Tagen ab dem Empfangsdatum auf der Verpackung der gekauften Ware zurückzugeben. Sollte nach dem Ablauf des o.g. Termins die Verpackung dem Verkäufer in einem die weitere Benutzung ermöglichenden Zustand nicht zurückgegeben werden, behält sich der Verkäufer das Recht vor, die Verpackungen als verkauft anzuerkennen und den Käufer mit dem sich am Tag der Rechnungsausstellung aus den aktuellen Preislisten für die Mehrwegverpackungen ergebenden Betrag, gemäß den zu dem jeweiligen Zeitpunkt geltenden Steuervorschriften zu belasten.

6. Der Verkäufer stellt die Rechnung für den Verkauf von Verpackungen mit einem 14-tägigen Fälligkeitstermin, gerechnet ab dem Datum der Rechnungsausstellung, aus. Die Rechnungen werden periodisch, anhand der Zusammenstellung der vom Käufer nicht termingerecht zurückgegebenen Verpackungen, ausgestellt.

7. Bevor die Rechnung für den Verkauf von Verpackungen ausgestellt wird, erhält der Käufer mindestens 10 Tage vor dem Datum der Rechnungsausstellung zusätzlich eine Aufforderung zur Rückgabe von Verpackungen. Diese Aufforderung wird an die vom Käufer angegebene E-Mail-Adresse für Geschäftskontakte verschickt. Der Käufer ist verpflichtet die bei der Handelsabteilung des Verkäufers angegebene Art der Kontaktaufnahme umgehend zu aktualisieren.

8. Der Käufer ist verpflichtet, die Verpackungen dem Verkäufer auf eigene Kosten zurückzugeben oder sie dem Verkäufer bei den nächsten Warenlieferungen zu überbringen.

9. Der Verkäufer ist verpflichtet, die zurückgegebenen Verpackungen vom Käufer abzunehmen, sofern kein der in Punkt 10 genannten Fälle eingetreten ist.

10. Sollte der Käufer:

  • beschädigte Verpackungen;
  • Verpackungen, die durch andere Substanzen, als diejenigen, die in diesen Verpackungen vom Verkäufer geliefert wurden, verunreinigt sind,

zur Rückgabe bereitstellen, so behält sich der Verkäufer das Recht vor, nach eigenem Ermessen, die Annahme von Verpackungen zu verweigern, was die in Punkt 5 genannten Folgen nach sich zieht oder die Verpackungen anzunehmen und den Käufer mit dem sich aus den Preislisten für Mehrwegverpackungen ergebenden Betrag zu belasten.

11. Die Rückgabe von Verpackungen an den Verkäufer wird mit dem Lieferschein bestätigt.